Helm, Sicherheitsschuhe, Warnweste — Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist auf Schweizer Baustellen kein Gag, sondern gesetzliche Pflicht. Wir erklären was SUVA und EKAS verlangen.
Die rechtliche Grundlage
Die Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV) und die SUVA-Regeln sind für jeden Schweizer Bau- und Handwerksbetrieb bindend. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ausreichende PSA zur Verfügung zu stellen und die Mitarbeiter im Gebrauch zu schulen.
Standard-PSA auf der Baustelle
Je nach Gewerk und Arbeitssituation gehören mindestens dazu:
- Sicherheitshelm (EN 397) — Pflicht auf allen Bauarbeiten mit Gefahr durch herabfallende Teile
- Sicherheitsschuhe S3 — Zehenschutz 200 Joule, durchtrittsichere Sohle, rutschhemmend
- Warnweste (EN ISO 20471) — auf Baustellen mit Fahrzeugverkehr zwingend
- Schutzhandschuhe — je nach Tätigkeit (Schnittschutz, Chemikalienschutz)
- Gehörschutz — ab 85 dB(A) Lärmbelastung
- Atemschutz — bei Staub, Schleifarbeiten, Schadstoffen
- Schutzbrille — bei Schleif-, Bohr- oder Schweissarbeiten
Spezielle PSA je nach Gewerk
Absturzsicherung (Dachdecker, Zimmerer, Gerüstbauer)
Arbeiten über 2 Meter Höhe benötigen Absturzsicherung: Auffanggurt, Verbindungsmittel, Anschlagpunkte. Die Ausrüstung muss jährlich geprüft werden.
Elektriker
Zusätzlich isolierende Handschuhe, nicht leitende Werkzeuge, spannungsprüfgerät. Bei Arbeiten unter Spannung: Gesichtsschutz gegen Lichtbogen.
Schweisser
Schweisserhelm, Lederschürze, Schweisserhandschuhe, flammhemmende Kleidung.
Ablaufdatum — PSA ist nicht ewig haltbar
Viele Handwerker übersehen, dass PSA ein Verfalldatum hat:
| PSA | Typische Lebensdauer |
|---|---|
| Sicherheitshelm | 5 Jahre ab Ausgabe (bei intensiver UV-Belastung kürzer) |
| Sicherheitsschuhe | 2-3 Jahre bei täglicher Nutzung |
| Auffanggurt | 5-10 Jahre, bei Sturz sofort ausmustern |
| Schutzhandschuhe | Bei sichtbarem Verschleiss wechseln |
Ein Helm der 10 Jahre alt ist, erfüllt die Schutzwirkung nicht mehr — UV-Strahlung macht den Kunststoff spröde. Bei einer SUVA-Kontrolle wird das bemängelt.
PSA-Dokumentation — was musst du nachweisen?
Als Arbeitgeber solltest du pro Mitarbeiter dokumentieren:
- Welche PSA wurde wann ausgegeben?
- Einweisung im Gebrauch erfolgt (Datum, Unterschrift)?
- Ablaufdatum / nächste Prüfung?
Bei digitalen Tools wie Baurapport.ch kannst du PSA als eigene Artikel-Kategorie führen und den Mitarbeitern zuordnen — mit automatischer Ablauf-Erinnerung.
Was passiert bei Verstössen?
- Arbeitgeber: Bussen bis CHF 5'000 pro Verstoss, bei Unfall Haftungsprozesse
- Mitarbeiter: keine unmittelbaren Sanktionen, aber bei Unfall reduzierte Versicherungsleistung möglich
- Bei schwerem Unfall: strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung möglich
Fazit
PSA ist kein Kostenfaktor, sondern Unfallprävention. Ein digitales PSA-Management hilft den Überblick zu behalten — welche Mitarbeiter welche Ausrüstung haben und wann sie ersetzt werden muss. Das schützt die Mitarbeiter und den Betrieb.