Der Landesmantelvertrag (LMV) verlangt eine präzise Trennung von Normalzeit, Überstunden, Reisezeit und Pikett. Wir erklären was das konkret für deine Zeiterfassung bedeutet und wie du Bussen vermeidest.
Was ist der GAV und warum betrifft es dich?
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden und regelt Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Ferien und Zuschläge branchenspezifisch. Im Bauhauptgewerbe ist der Landesmantelvertrag (LMV) zuständig, im Ausbaugewerbe gelten teils eigene GAV (Schreiner, Maler, Gipser, Dachdecker etc.).
Für alle Betriebe in diesen Branchen ist der GAV allgemeinverbindlich — das heisst, er gilt auch wenn du nicht Mitglied eines Verbands bist. Bei Kontrollen durch die paritätischen Berufskommissionen (PBK) drohen bei Verstössen empfindliche Konventionalstrafen.
Die vier Stundenarten im Detail
1. Normalzeit (Grundarbeitszeit)
Die reguläre Arbeitszeit, meist zwischen 7 und 17 Uhr, ohne Zuschläge. Im Bauhauptgewerbe sind es typisch 8 Stunden pro Tag, 40-42 Stunden pro Woche je nach Saison (Sommer/Winter-Regelung).
2. Überstunden
Alles was über die tägliche bzw. wöchentliche Normalzeit hinausgeht. Überstunden müssen separat erfasst und entweder mit Zuschlag (meist 25%) ausbezahlt oder durch Freizeit kompensiert werden. Wichtig: nur der Arbeitgeber darf Überstunden anordnen.
3. Reisezeit
Zeit die der Mitarbeiter für Fahrt von/zur Baustelle aufwendet, sofern sie nicht als normale Arbeitszeit zählt. Je nach GAV ist Reisezeit teilweise oder vollständig entlöhnt. Im Bauhauptgewerbe gilt üblicherweise: ab einer bestimmten Entfernung (z.B. 15 km vom Werkhof) wird Reisezeit abgegolten.
4. Pikettzeit
Bereitschaftsdienst — der Mitarbeiter ist nicht am Arbeitsplatz, aber verfügbar. Wird mit tieferem Ansatz vergütet. Kommt es während der Pikettzeit zum Einsatz, gilt ab dem Einsatzbeginn Normalzeit / Überstunden.
Was Revisoren und PBK-Kontrollen prüfen
- Lückenlose Aufzeichnung: jede Arbeitsstunde muss dokumentiert sein
- Getrennte Ausweisung der 4 Stundenarten
- Plausibilität: keine 14-Stunden-Tage ohne Überstunden-Zuschläge
- Pausenregelung: Pausen müssen korrekt abgezogen sein
- Arbeitsvertrag vs. Ist-Zustand: stimmen Soll- und Ist-Zeiten überein?
Warum Papier-Rapporte hier zum Problem werden
Bei einer PBK-Kontrolle musst du für jeden Mitarbeiter jeden Tag der letzten 12 Monate belegen können. Papier-Zettel gehen verloren, sind unleserlich oder inkonsistent erfasst. Excel-Tabellen werden oft manipuliert oder unvollständig gepflegt. Beides wird kritisch gewertet.
Digitale Zeiterfassung — die saubere Lösung
Eine App wie Baurapport.ch trennt Normalzeit, Überstunden, Reisezeit und Pikett automatisch. Jede Stunde wird mit Zeitstempel, Mitarbeiter, Baustelle und Kategorie gespeichert und ist jederzeit rückverfolgbar. Beim PBK-Revisor kannst du mit einem Klick einen Bericht exportieren.
Was passiert bei Verstössen?
Konventionalstrafen im Bauhauptgewerbe können je nach Schwere des Verstosses mehrere tausend Franken betragen — pro festgestelltem Fall. Bei systematischen Verstössen gegen die Arbeitszeitregelung drohen zusätzlich Haftungsprozesse und Lohnrückzahlungen mit Zins.
Fazit
GAV-konforme Zeiterfassung ist keine Option, sondern Pflicht. Wer noch mit Zettel arbeitet oder Überstunden nicht sauber trennt, spielt mit empfindlichen Strafen. Ein digitales System zahlt sich schon nach der ersten PBK-Kontrolle aus.